Rollerführerschein & Mikroauto – Alles Wichtige auf einen Blick
Welchen Führerschein brauchst du für einen Roller oder ein Mikroauto? Welche Fahrzeuge darfst du fahren und was erwartet dich in der Prüfung? Hier findest du die wichtigsten Informationen kompakt und verständlich erklärt.
Welchen Roller darf ich mit dem Autoführerschein fahren?
Mit einem Autoführerschein der Klasse B darfst du grundsätzlich auch bestimmte Roller fahren – allerdings kommt es auf Hubraum, Höchstgeschwindigkeit und Bauart des Rollers an.
50er-Roller
Mit der Klasse B darfst du zweirädrige Kleinkrafträder bis 50 cm³ und maximal 45 km/h fahren. Eine zusätzliche Prüfung für die Klasse AM ist dafür nicht erforderlich, weil die Fahrerlaubnis Klasse B die Klasse AM einschließt.
Das gilt beispielsweise für typische 50er-Roller.
125er-Roller
Ein normaler 125-cm³-Roller darf mit der Klasse B nicht automatisch gefahren werden.
Eine Ausnahme ist die Schlüsselzahl B196. Damit dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Leichtkrafträder und damit auch 125er-Roller gefahren werden. B196 ist allerdings keine Fahrerlaubnisklasse und wird nur in Deutschland anerkannt.
Wichtig bei älteren Führerscheinen
Bei älteren deutschen Führerscheinen können zusätzliche Berechtigungen bestehen. Entscheidend ist deshalb, welche Fahrerlaubnisklassen bzw. Schlüsselzahlen tatsächlich in deinem Führerschein eingetragen sind.
Kurz gesagt: Mit einem normalen aktuellen Autoführerschein Klasse B kannst du einen
50er-Roller bis 45 km/h fahren. Für einen
125er-Roller brauchst du grundsätzlich eine entsprechende zusätzliche Berechtigung, etwa B196, oder eine passende Motorradfahrerlaubnis.
Welchen Führerschein brauche ich?
Welchen Führerschein du brauchst, hängt davon ab, welchen Roller oder welches Mikroauto du fahren möchtest.
In der folgenden Übersicht erfährst du, welche Führerscheinklasse für die jeweiligen Fahrzeuge erforderlich ist und ab welchem Alter du sie fahren darfst. So bekommst du schnell einen Überblick darüber, welche Möglichkeiten für dich infrage kommen.
Wähle einfach das Fahrzeug, das dich interessiert, und informiere dich über die passenden Voraussetzungen.
Rollerführerschein: Die wichtigsten Führerscheinklassen
Je nachdem, welchen Roller du fahren möchtest, benötigst du eine unterschiedliche Führerscheinklasse. Entscheidend sind dabei unter anderem die technischen Merkmale und die Fahrzeugklasse.
Für Roller kommen vor allem die folgenden Führerscheinklassen infrage:
Klasse AM
Für Mopeds und Roller sowie bestimmte leichte drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge.
Klasse A1
Für Leichtkrafträder bis 125 cm³.
Klasse A2
Für Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW.
Klasse A
Für Motorräder ohne Leistungsbeschränkung.
Einen Überblick zu allen Führerscheinklassen bekommst du hier
Voraussetzungen für den Rollerführerschein
Um einen Rollerführerschein zu erwerben, musst du je nach Führerscheinklasse bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören das erforderliche Mindestalter sowie die Teilnahme an der theoretischen und praktischen Fahrausbildung.
Das benötigst du:
- Mindestalter: Je nach Führerscheinklasse gelten unterschiedliche Altersvoraussetzungen. Die Klasse AM kannst du bereits ab 15 Jahren erwerben.
- Sehtest: Für die Beantragung des Führerscheins ist ein Sehtest erforderlich.
- Erste-Hilfe-Nachweis: Du musst einen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen.
- Theoretische Ausbildung: Du besuchst die vorgeschriebenen Theorieunterrichte.
- Praktische Ausbildung: In den Fahrstunden lernst du, das Fahrzeug sicher zu beherrschen und dich sicher im Straßenverkehr zu bewegen.
- Theoretische Prüfung: Hier weist du dein Wissen über Verkehrsregeln und sicheres Verhalten im Straßenverkehr nach.
- Praktische Prüfung: Zum Abschluss zeigst du, dass du das Fahrzeug sicher und selbstständig im Straßenverkehr führen kannst.
Hinweis: Welche Voraussetzungen und welcher Ausbildungsumfang genau gelten, hängt von der jeweiligen Führerscheinklasse ab.
So läuft Ausbildung und Prüfung ab
Der Weg zum Rollerführerschein führt über die theoretische und praktische Ausbildung bis hin zu den beiden Prüfungen. Dabei lernst du zunächst die wichtigsten Grundlagen und bereitest dich anschließend gezielt auf das sichere Fahren im Straßenverkehr vor.
1. Theoretische Ausbildung
Im Theorieunterricht lernst du die wichtigsten Verkehrsregeln, Gefahren und Grundlagen für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr.
2. Praktische Ausbildung
In den Fahrstunden lernst du, den Roller sicher zu beherrschen und dich im Straßenverkehr zurechtzufinden.
3. Theoretische Prüfung
Hier zeigst du, dass du die erforderlichen Kenntnisse über Verkehrsregeln und sicheres Verhalten im Straßenverkehr besitzt.
4. Praktische Prüfung
Zum Abschluss stellst du unter Prüfungsbedingungen unter Beweis, dass du die Grundfahraufgaben beherrscht und den Roller sicher und selbstständig im Straßenverkehr führen kannst.
So läuft eine Roller-Fahrprüfung der Klasse AM ab
In dieser dokumentarischen Prüfungsreportage begleitet ihr Anna bei ihrer praktischen Roller-Fahrprüfung der Klasse AM. Ihr erlebt den Prüfungsablauf und die anschließende Prüfungsfahrt mit ihren unterschiedlichen Verkehrssituationen und Herausforderungen.
Schafft Anna die Roller-Fahrprüfung beim ersten Versuch? Oder entscheidet eine kleine Unachtsamkeit am Ende über Bestehen oder Durchfallen?
Schaut selbst, wie Anna ihre praktische Prüfung der Klasse AM erlebt und welche Situation letztendlich entscheidend wird.
Beim Abspielen des Videos werden Daten an YouTube übertragen. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Roller-Fahrprüfung der Klasse AM
In dieser dokumentarischen Prüfungsreportage begleitest du Anna bei ihrer praktischen Roller-Fahrprüfung der Klasse AM am Chiemsee. Du erlebst die Prüfung aus nächster Nähe und kannst beobachten, welche Situationen während der Prüfungsfahrt besondere Aufmerksamkeit erfordern – und wie Anna damit umgeht.
▶ Alternativ kannst du das Video auch direkt auf YouTube ansehen.
Welche Roller Grundfahraufgaben gibt es eigentlich?
Hier siehst du ALLE Aufgaben für die Klasse AM. Die Aufgaben für die Führerscheinklasse A1 findest du hier
„O“ steht für obligatorisch – diese Grundfahraufgabe ist verpflichtend.
„A“ steht für alternativ – der Prüfer wählt sie aus mehreren möglichen Aufgaben aus.
| Aufgabe | GA-Nummer | Bemerkung |
|---|---|---|
| Slalom (4 x 7m Abstand) | 5 | o |
| Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung | 2 | o |
| Ausweichen ohne Abbremsen | 3 | A |
| Ausweichen nach Abbremsen | 4 | innerhalb dieser 2 Aufgaben |
| Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus | 7 | A |
| Stop and Go | 8 | innerhalb dieser 3 Aufgaben |
| Kreisfahrt (4,5 m Halbmesser) | 9 |
Du fährst entsprechend obiger Tabelle in deiner Rollerprüfung nur vier Aufgaben.
Hier mal ein paar mögliche Beispiele der Aufgaben.
Beispiel 1:
Slalom
Bremsen
Ausweichen ohne Abbremsen
Stop and Go
Beispiel 2:
Slalom
Bremsen
Ausweichen mit Abbremsen
Kreisfahrt
Beispiel 3:
Slalom
Bremsen
Ausweichen mit Abbremsen
Schrittgeschwindigkeit geradeaus
Warum gibt es überhaupt Roller Grundfahraufgaben?
Ein paar Beispiele, u.a. sind die Übungen
- Schrittgeschwindigkeit, entsprechen etwa den Situationen des zähfließenden Stadtverkehrs
- Bremsen und Bremsen ausweichen sind wichtige Grundfahraufgaben, da sie auf plötzliche und unvorhersehbare Situationen im Straßenverkehr vorbereiten – wie Autos, die rückwärts auf die Straße fahren, unachtsam geöffnete Türen oder plötzlich auftauchende Hindernisse.
- Slalom-Übungen dienen dem Training für Schräglagen und Vertrauensaufbau in den Roller und die Reifen
- Kreisfahrt als wichtige Basis z.B. fürs Serpentinen-Fahren, Blicktechnik-Training
Im folgenden Video siehst du ein praktisches Beispiel zur Übung Ausweichen (Hier mit dem Motorrad und 50 km/h)
Darf man andere Rollerfahrer während der Prüfung Grüßen?
Während einer Roller-Fahrprüfung der Klasse AM kommt es zu einer ungewöhnlichen Situation: Der Prüfling grüßt während der Prüfungsfahrt andere Fahrer. Aber ist das eigentlich erlaubt?
Grundsätzlich ist das Grüßen nicht verboten. Ob ihr während der Rollerprüfung andere Verkehrsteilnehmer grüßt oder nicht, bleibt euch überlassen. In der Regel wird der Prüfer das Grüßen selbst nicht bewerten.
Entscheidend ist vielmehr, ob ihr dabei weiterhin aufmerksam am Verkehrsgeschehen teilnehmt.
Denn wer durch das Grüßen wichtige Verkehrszeichen oder Verkehrssituationen übersieht, kann dadurch schnell einen Fehler machen. Besonders kritisch wird es, wenn beispielsweise eine Geschwindigkeitsvorschrift oder eine Vorfahrtsregelung übersehen wird.
Auch einen Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage auf der eigenen Seite oder der Gegenseite zu übersehen, kann laut Prüfungsregularien gravierende Folgen haben und zum sofortigen Ende der Prüfung führen.
Die entscheidende Frage lautet deshalb:
Ist es wirklich sinnvoll, während der Rollerprüfung andere Fahrer zu grüßen?
Unsere Empfehlung: Während der Prüfung gehört die volle Aufmerksamkeit dem Verkehrsgeschehen.
Zum Grüßen bleibt nach bestandener Prüfung noch genügend Zeit.
Schulterblick bei der Rollerprüfung: Ein kurzer Blick kann entscheidend sein
Der Schulterblick ist auch bei der praktischen Rollerprüfung der Klasse AM ein wichtiger Bestandteil der sicheren Verkehrsteilnahme. Er hilft dabei, den Bereich neben und schräg hinter dem Roller zu kontrollieren, den Spiegel allein nicht vollständig abdecken können.
Wer den Schulterblick vergisst, kann andere Verkehrsteilnehmer übersehen und dadurch eine gefährliche Situation verursachen. Besonders beim Anfahren, beim Fahrstreifenwechsel oder beim Ausscheren ist eine vollständige Beobachtung des Verkehrsraums entscheidend.
In der praktischen Prüfung kann ein fehlender oder nicht ausreichend ausgeführter Schulterblick deshalb erhebliche Folgen haben – insbesondere dann, wenn dadurch eine Gefährdung entsteht.
Ein kurzer Blick zur richtigen Zeit kann den Unterschied machen.
Wie schnell aus einer kleinen Unachtsamkeit ein gravierender Prüfungsfehler werden kann, zeigt unsere 9-Sekunden-Prüfung der Klasse B eindrucksvoll
So vermeidest du Fehler beim Schulterblick in deiner Rollerprüfung
Der Schulterblick sollte nicht erst kurz vor der Prüfung geübt werden. Mach ihn von Anfang an zu einem festen Bestandteil deiner Fahrweise.
1. Übe den Schulterblick in jeder Fahrstunde
Nutze deine Fahrstunden, um den Schulterblick bewusst und kontrolliert in deine Abläufe einzubauen.
2. Entwickle einen festen Ablauf
Bei Situationen, in denen du den nachfolgenden Verkehr beachten musst, sollte die Kontrolle des Verkehrsraums selbstverständlich werden. Spiegel – Blinker – Schulterblick – Handlung.
3. Nicht nur in den Spiegel schauen
Der Spiegel zeigt dir nicht den gesamten Bereich neben und hinter deinem Roller. Der Schulterblick ergänzt die Sichtkontrolle und hilft dir, Verkehrsteilnehmer im Bereich des toten Winkels zu erkennen.
4. Wiederholen, bis es selbstverständlich wird
Je häufiger du den Ablauf in deinen Fahrstunden richtig ausführst, desto weniger musst du darüber nachdenken.
▶Das Ziel ist nicht, an den Schulterblick zu denken.
▶Das Ziel ist, ihn automatisch richtig auszuführen.
Roller fahren mit Autoführerschein
Darf ich mit dem Autoführerschein einen Roller fahren?
Ja – mit einem Führerschein der Klasse B darfst du in Deutschland auch Roller der Klasse AM fahren. Die Fahrerlaubnis der Klasse B schließt die Klasse AM ein.
Damit kannst du unter anderem die typischen 50er-Roller fahren, sofern das Fahrzeug tatsächlich in die Fahrzeugklasse AM fällt.
Das ist für viele Autofahrer interessant: Wer bereits einen Autoführerschein besitzt, benötigt für einen entsprechenden Roller keinen zusätzlichen Rollerführerschein.
Doch bei Rollern gibt es einen wichtigen Unterschied:
50er-Roller ist nicht gleich 125er-Roller.
Welchen Roller darf ich mit dem Autoführerschein fahren?
Mit der Fahrerlaubnis Klasse B darfst du Fahrzeuge der Klasse AM führen. Dazu gehören unter anderem leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge, dreirädrige Kleinkrafträder und bestimmte leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge.
Für den klassischen 50er-Roller bedeutet das: Ein entsprechender Roller der Klasse AM darf mit dem Autoführerschein gefahren werden.
Die Klasse AM umfasst Fahrzeuge, die unter anderem eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h haben; die genaue Einstufung richtet sich nach den gesetzlichen Fahrzeugmerkmalen.
Und was ist mit einem 125er-Roller?
Hier liegt ein häufiger Irrtum.
Ein 125er-Roller gehört grundsätzlich nicht zur Klasse AM. Krafträder bis 125 cm³ mit höchstens 11 kW und einem bestimmten Leistungsgewicht fallen in die Klasse A1.
Mit einem normalen Autoführerschein der Klasse B darfst du einen solchen 125er-Roller nicht automatisch fahren.
Eine besondere Möglichkeit bietet die Schlüsselzahl 196.
Damit darf der Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B bestimmte Krafträder bis 125 cm³ und maximal 11 kW fahren. Dafür gelten unter anderem ein Mindestalter von 25 Jahren und ein mindestens fünfjähriger Besitz der Klasse B. Die Berechtigung gilt außerdem nur innerhalb Deutschlands.
Kurz gesagt
Fahrzeug
Mit Klasse B? 50er-Roller / Klasse AM Ja 125er-Roller / Klasse A1 Nein, nicht automatisch 125er mit Schlüsselzahl 196 Ja, innerhalb Deutschlands
Warum der 50er-Roller für Autofahrer interessant ist
Ein Roller kann im Alltag eine praktische Alternative zum Auto sein.
Gerade für kurze Strecken bietet er einige Vorteile:
- einfaches Abstellen
- geringer Platzbedarf
- wendiges Fahren im Stadtverkehr
- häufig unkompliziertes Handling
- keine zusätzliche Fahrerlaubnisprüfung, wenn die Klasse B bereits die Klasse AM umfasst
Doch eines sollte man nicht unterschätzen:
Wer vom Auto auf einen Roller umsteigt, wechselt auch die Perspektive auf den Straßenverkehr.
Auf dem Roller gibt es keine Karosserie, die schützt. Beschleunigung, Bremsweg, Blickführung, Kurvenfahrt und die Position im Verkehrsraum spielen eine andere Rolle.
Deshalb bedeutet „mit dem Autoführerschein erlaubt“ nicht automatisch „ohne Übung sicher“.
Autoführerschein vorhanden – trotzdem Roller fahren lernen
Auch wenn du einen Roller der Klasse AM mit deinem Autoführerschein fahren darfst, kann es sinnvoll sein, dich zunächst mit dem Fahrzeug vertraut zu machen.
Besonders wichtig sind:
Blickführung
Was passiert vor, neben und hinter dir?
Bremsen
Wie reagiert der Roller bei einer stärkeren Bremsung?
Kurvenfahren
Wie verhält sich das Fahrzeug bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten?
Abstände und Positionierung
Wo solltest du dich im Verkehrsraum einordnen?
Gefahren erkennen
Wie reagierst du auf plötzlich auftretende Hindernisse oder andere Verkehrsteilnehmer?
Der Unterschied zwischen Auto und Roller zeigt sich besonders deutlich in Situationen, die im Auto selbstverständlich wirken können.
Darf ich mit dem Autoführerschein jeden Roller fahren?
Nein.
Entscheidend ist nicht allein die Bezeichnung „Roller“, sondern die Fahrzeugklasse und die technischen Eigenschaften des Fahrzeugs.
Ein typischer 50er-Roller der Klasse AM ist von der Klasse B abgedeckt. Ein 125er-Roller fällt dagegen grundsätzlich in einen anderen Fahrerlaubnisbereich.
Deshalb solltest du vor der ersten Fahrt immer prüfen, welcher Fahrzeugklasse dein Roller tatsächlich entspricht.
Roller fahren mit Autoführerschein – das Wichtigste auf einen Blick
Ja, ein 50er-Roller der Klasse AM darf mit dem Autoführerschein Klasse B gefahren werden. Die Klasse B berechtigt ausdrücklich zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM.
Für einen 125er-Roller gelten dagegen andere Voraussetzungen. Unter bestimmten Bedingungen kann die Schlüsselzahl 196 eine Möglichkeit sein – sie ist jedoch an konkrete Voraussetzungen gebunden und gilt nur im Inland.
Du hast bereits einen Autoführerschein und möchtest Roller fahren?
Dann ist der erste Schritt einfach:
Prüfe, welcher Fahrzeugklasse dein Roller entspricht.
Denn zwischen einem klassischen 50er-Roller und einem 125er liegen beim Führerscheinrecht entscheidende Unterschiede.
Und wenn du dich auf eine praktische Rollerprüfung der Klasse AM vorbereitest, findest du auf unserer Seite außerdem Prüfungsreportagen, Tipps und Informationen rund um die Roller-Fahrprüfung.
Mikroauto fahren – welchen Führerschein brauche ich?
Welchen Führerschein du für ein Mikroauto benötigst, hängt von der Fahrzeugklasse ab. Entscheidend ist daher, wie das jeweilige Fahrzeug zugelassen ist.
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e
Viele sogenannte Mikroautos gehören zur Fahrzeugklasse L6e. Für diese Fahrzeuge reicht in der Regel die Führerscheinklasse AM aus.
Größere Mikroautos und Fahrzeuge der Klasse L7e
Fällt ein Fahrzeug nicht unter die Klasse L6e, können andere Führerscheinklassen erforderlich sein. Hier solltest du die genaue Fahrzeugklasse prüfen.
Mikroauto oder Pkw?
Nicht jedes kleine Auto ist automatisch ein Fahrzeug, das mit der Klasse AM gefahren werden darf. Entscheidend ist immer die Zulassung und Fahrzeugklasse.
Roller oder Mikroauto – was passt besser zu dir?
Ob Roller oder Mikroauto besser zu dir passt, hängt vor allem davon ab, wie und wofür du unterwegs sein möchtest. Beide Fahrzeuge haben unterschiedliche Eigenschaften und Vorteile.
🛵 Roller
Ein Roller ist kompakt und wendig. Er eignet sich besonders für kurze bis mittlere Strecken und lässt sich im Alltag meist unkompliziert nutzen.
🚗 Mikroauto
Ein Mikroauto bietet im Vergleich zum Roller ein geschlossenes Fahrzeugkonzept und Schutz vor Wind und Wetter. Je nach Fahrzeugklasse gelten unterschiedliche Voraussetzungen für den Führerschein.
Die richtige Wahl hängt von deinen Bedürfnissen ab
Wenn du Wert auf
kompakte Abmessungen und ein zweirädriges Fahrgefühl legst, kann ein Roller die passende Wahl sein. Wenn dir dagegen
Wetterschutz und ein geschlossenes Fahrzeug wichtiger sind, könnte ein Mikroauto besser zu dir passen.
Kann ein Mikroauto ein normales Auto-Kennzeichen bekommen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Mikroauto, das normalerweise mit einem Versicherungskennzeichen gefahren wird, auch ein amtliches Kennzeichen erhalten.
Das ist insbesondere bei zulassungsfreien Leichtkraftfahrzeugen bis 45 km/h interessant. Diese benötigen grundsätzlich kein klassisches Kfz-Kennzeichen, sondern dürfen mit einem Versicherungskennzeichen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Eine freiwillige Zulassung kann jedoch möglich sein. Dann erhält das Mikroauto ein amtliches Kennzeichen und eine entsprechende Zulassungsbescheinigung.
Was bringt ein normales Kennzeichen?
Ein amtliches Kennzeichen hat vor allem praktische Vorteile:
- Das Kennzeichen ist dauerhaft dem Fahrzeug zugeordnet.
- Das jährliche Versicherungskennzeichen entfällt.
- Für Fahrten ins Ausland kann die amtliche Zulassung in bestimmten Fällen vorteilhaft sein.
- Das Fahrzeug lässt sich anhand der Zulassungsunterlagen eindeutig als zugelassenes Fahrzeug dokumentieren.
Wichtig ist dabei: Durch das normale Kennzeichen wird aus dem Mikroauto kein gewöhnlicher Pkw.
Die technischen Eigenschaften und die Einstufung als Leichtkraftfahrzeug bleiben bestehen. Insbesondere die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h ändert sich durch die Zulassung nicht.
Lohnt sich die freiwillige Zulassung?
Das hängt davon ab, wofür du dein Mikroauto nutzt.
Für viele Besitzer ist das Versicherungskennzeichen die einfachere Lösung. Eine freiwillige Zulassung kann dagegen interessant sein, wenn beispielsweise regelmäßige Auslandsfahrten geplant sind oder bewusst ein amtliches Kennzeichen gewünscht wird.
Wer darüber nachdenkt, sollte vorab bei der zuständigen Zulassungsstelle klären, ob das konkrete Fahrzeug freiwillig zugelassen werden kann und welche Unterlagen dafür erforderlich sind.
Häufige Fragen zum Rollerführerschein
Welchen Führerschein brauche ich für einen 50er-Roller?
Für einen Roller, der in die Fahrerlaubnisklasse AM fällt, benötigst du mindestens die Klasse AM. Die Klassen A1, A2 und A schließen die Klasse AM ebenfalls ein.
Ab welchem Alter darf ich einen Roller fahren?
Die Fahrerlaubnisklasse AM kannst du in Deutschland ab 15 Jahren erwerben. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres gilt dabei grundsätzlich die Auflage, dass von der Fahrerlaubnis nur im Inland Gebrauch gemacht werden darf.
Brauche ich für den Rollerführerschein eine theoretische und praktische Prüfung?
Beim Ersterwerb der Klasse AM gehören sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung zur Fahrerlaubnisausbildung. Für die theoretische Prüfung sind beim Ersterwerb der Klasse AM 30 Fragen vorgesehen.
Darf ich mit dem Autoführerschein Klasse B einen 50er-Roller fahren?
Ja. Die Fahrerlaubnisklasse B schließt die Klasse AM ein. Damit darfst du Fahrzeuge führen, die unter die Klasse AM fallen.
Wie schnell darf ein Roller der Klasse AM fahren?
Das hängt von der genauen Einordnung des Fahrzeugs ab. Deshalb sollte immer geprüft werden, welche Fahrerlaubnisklasse für den konkreten Roller erforderlich ist. Die Klasse AM umfasst unter anderem bestimmte leichte zwei-, drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge.
Klasse AM: Welche Schutzkleidung ist bei Ausbildung und Prüfung Pflicht?
Für die Klasse AM ist geeignete Motorradschutzkleidung vorgeschrieben: Schutzhelm, geeignete Motorradhandschuhe, eine Motorradjacke mit Ellenbogen- und Rückenprotektor, eine Motorradhose mit Knieprotektoren sowie mindestens knöchelhohes, festes Schuhwerk.
Kauftipp: Gute gebrauchte Motorradschutzkleidung findet man häufig zu günstigen Preisen auf einschlägigen Plattformen wie z.B: Kleinanzeigen. Achte dabei insbesondere auf passende Größe, einwandfreien Zustand und die erforderlichen Protektoren.
Was kostet der Roller-Führerschein der Klasse AM?
Für den Führerschein der Klasse AM solltest du in Deutschland derzeit durchschnittlich mit etwa 600 bis 1.500 Euro rechnen. Die tatsächlichen Kosten hängen vor allem von deinem individuellen Übungsbedarf ab. Dazu kommen die Kosten für den Führerscheinantrag / Behördengebühren Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Passfoto und Lernmaterial.
Kann ich mit dem Rollerführerschein auch ein Mikroauto fahren?
Die Klasse AM umfasst neben bestimmten zweirädrigen Fahrzeugen auch leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e. Ob ein konkretes Mikroauto darunter fällt, hängt von seiner rechtlichen Fahrzeugklasse ab.
Was passiert, wenn ich die Roller-Fahrprüfung nicht bestehe?
Wenn die praktische Prüfung nicht bestanden wird, muss sie wiederholt werden. Die weitere Vorbereitung und der neue Prüfungstermin erfolgen anschließend über die Fahrschule. (Stand: 08/2026)
Häufige Fragen zum Mikroauto
Welchen Führerschein brauche ich für ein Mikroauto?
Das hängt von der Fahrzeugklasse ab. Für leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e reicht die Führerscheinklasse AM aus. Für andere Mikroautos können andere Führerscheinklassen erforderlich sein.
Darf man mit 15 ein Mikroauto fahren?
Ja, wenn das Fahrzeug zur Klasse L6e gehört. Mit der Führerscheinklasse AM darfst du entsprechende Fahrzeuge bereits ab 15 Jahren fahren.
Was ist ein Mikroauto der Klasse L6e?
Fahrzeuge der Klasse L6e sind leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Sie können mit der Führerscheinklasse AM gefahren werden.
Kurz gesagt:
L6e · bis 45 km/h · Führerschein Klasse AM
Wie schnell darf ein Mikroauto fahren?
Das hängt von der jeweiligen Fahrzeugklasse ab. Ein Mikroauto der Klasse L6e darf bauartbedingt maximal 45 km/h schnell sein. Andere Fahrzeugklassen können abweichende Höchstgeschwindigkeiten haben.
Ist jedes Mikroauto mit dem AM-Führerschein fahrbar?
Nein. Nicht die Größe oder Bezeichnung „Mikroauto“ entscheidet, sondern die rechtliche Fahrzeugklasse. Nur wenn das Fahrzeug die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann es mit der Klasse AM gefahren werden.
Darf ich mit dem Autoführerschein ein Mikroauto fahren?
Mit der Führerscheinklasse B darfst du auch Fahrzeuge fahren, für die die Klasse AM erforderlich ist. Welchen Führerschein du für ein bestimmtes Mikroauto benötigst, hängt letztlich von dessen Fahrzeugklasse ab.
Brauche ich für ein Mikroauto ein Kennzeichen und eine Versicherung?
Ja, auch für Mikroautos gelten je nach Fahrzeugklasse Vorschriften zur Versicherung und Kennzeichnung. Mikroautos der Klasse L6e benötigen ein Versicherungskennzeichen und eine Haftpflichtversicherung.
