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Geplante Führerscheinreform 2027: Was sich für Fahrschüler ändern soll


Die Fahrschulausbildung in Deutschland soll moderner, digitaler und flexibler werden. Geplant sind unter anderem Änderungen beim Theorieunterricht, bei den Sonderfahrten und bei der praktischen Prüfung. Auch für Motorradfahrschüler der Klassen A1, A2 und A sind Veränderungen vorgesehen.


Wichtig: Die Reform ist derzeit noch nicht geltendes Recht. Der entsprechende Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Die Bundesregierung strebt ein Inkrafttreten Anfang 2027 an. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen.


Was soll sich 2027 ändern?

Die Reform verfolgt mehrere Ziele: Die Fahrausbildung soll digitaler, flexibler und weniger bürokratisch werden. Gleichzeitig sollen die Anforderungen an eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr erhalten bleiben.


Theorieunterricht wird digitaler

Die bisherige Pflicht zum Präsenzunterricht soll entfallen. Künftig soll es möglich sein, das für die theoretische Prüfung erforderliche Wissen auch vollständig digital zu erwerben – beispielsweise über eine App.

Die Fahrschulen sollen selbst entscheiden können, in welcher Form sie den Theorieunterricht anbieten.


Weniger Fragen in der Theorieprüfung

Der Fragenkatalog der theoretischen Prüfung soll reduziert werden. Nach den Plänen des Bundesverkehrsministeriums soll der derzeit mehr als 1.100 Fragen umfassende Katalog um etwa ein Drittel verkleinert werden.

Dabei sollen Fragen zur Verkehrssicherheit weiterhin einen besonderen Stellenwert behalten.


Sonderfahrten: Die feste Anzahl soll entfallen

Eine der wichtigsten geplanten Änderungen betrifft die besonderen Ausbildungsfahrten.

Heute sind für bestimmte Fahrerlaubnisklassen feste Mindestzahlen vorgeschrieben. Bei Klasse B sind es derzeit 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit – insgesamt 12 Sonderfahrten.

Künftig soll nicht mehr eine bestimmte Anzahl, sondern das Erreichen der erforderlichen Fahrkompetenzen im Mittelpunkt stehen.

Die Ausbildungsinhalte bleiben dabei erhalten: Fahrten über Land, auf Autobahnen beziehungsweise entsprechenden Kraftfahrstraßen und bei Dunkelheit sollen weiterhin Bestandteil der Ausbildung sein. Wie viele Fahrten tatsächlich notwendig sind, soll stärker vom Ausbildungsstand und der Einschätzung des Fahrlehrers abhängen.


Wichtig: Das bedeutet nicht, dass die Sonderfahrten einfach abgeschafft werden.


Was bedeutet die Reform für Klasse B?

Für Fahrschüler der Klasse B sind mehrere Änderungen vorgesehen:

  • digitaler Theorieunterricht soll möglich werden
  • der Fragenkatalog soll verkleinert werden
  • die feste Anzahl der Sonderfahrten soll entfallen
  • die praktische Prüfung soll bei der reinen Fahrzeit auf 25 Minuten reduziert werden
  • zusätzliche Fahrpraxis mit einer nahestehenden Person soll zunächst im Rahmen eines Modellversuchs ermöglicht werden
  • Fahrsimulatoren sollen stärker eingesetzt werden können
  • Preise und Erfolgsquoten von Fahrschulen sollen transparenter werden.


Begleitetes Üben nach der Theorieprüfung

Eine besonders neue Regelung ist die geplante Möglichkeit, zusätzliche Fahrpraxis unter Anleitung einer nahestehenden Person zu sammeln.

Voraussetzung soll das Bestehen der Theorieprüfung sein. Die zusätzliche Fahrpraxis soll die Ausbildung in der Fahrschule ergänzen.

Zunächst ist diese Möglichkeit als Experimentierklausel vorgesehen. Die Bundesregierung hat außerdem klargestellt, dass diese Fahrpraxis unentgeltlich erfolgen soll.


Was bedeutet die Reform für Motorradfahrer?

Auch die Motorrad-Ausbildung soll von der Modernisierung der Fahrschulausbildung erfasst werden. Dazu gehören insbesondere die stärkere Digitalisierung der Theorie und ein stärker kompetenzorientierter Ansatz.

Für Motorradfahrschüler besonders wichtig: Die Grundfahraufgaben verschwinden durch die Reform nicht.

Die Grundfahraufgaben bleiben ein zentraler Bestandteil der praktischen Motorradprüfung. Die derzeit geltenden Prüfungsanforderungen für A1, A2 und A sind weiterhin maßgeblich, solange die entsprechenden Regelungen nicht geändert und in Kraft gesetzt wurden.


Grundfahraufgaben bleiben wichtig

Wer den Motorradführerschein macht, muss auch künftig zeigen, dass er sein Motorrad sicher beherrscht.

Dazu gehören die bekannten Grundfahraufgaben wie beispielsweise:


  • Slalom mit Schrittgeschwindigkeit
  • Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
  • Ausweichen ohne Abbremsen
  • Ausweichen nach Abbremsen
  • weitere vorgeschriebene beziehungsweise alternative Grundfahraufgaben


Die konkreten Prüfungsanforderungen richten sich weiterhin nach der geltenden Fahrerlaubnis-Verordnung.

Für die Prüfungsvorbereitung bedeutet das: Die Beherrschung der Grundfahraufgaben bleibt auch im Zuge der Reform ein wesentlicher Bestandteil der Motorrad-Ausbildung.


Du möchtest wissen, was in den Grundfahraufgaben tatsächlich verlangt wird?
Hier findest du die einzelnen Aufgaben, typische Fehler und wichtige Hinweise für deine Prüfungsvorbereitung.

▶ Grundfahraufgaben für die Motorradprüfung


A1, A2 und A: Was ändert sich?

Bei den Motorradklassen ist eine wichtige Unterscheidung notwendig.

Die heutigen Regelungen schreiben für A1, A2 und A bei entsprechendem Ersterwerb ebenfalls besondere Ausbildungsfahrten vor. Die derzeitige Fahrschüler-Ausbildungsordnung enthält hierfür feste Vorgaben.

Die geplante Reform verfolgt jedoch grundsätzlich einen kompetenzorientierteren Ansatz und soll von starren zahlenmäßigen Vorgaben bei den besonderen Ausbildungsfahrten abrücken.

Entscheidend wird deshalb nach dem Inkrafttreten der neuen Regelungen sein, wie die endgültige Verordnung die einzelnen Motorradklassen konkret ausgestaltet.


Aufstieg A1 → A2 und A2 → A

Der stufenweise Aufstieg ist davon zu unterscheiden.

Wer beispielsweise seit mindestens zwei Jahren A1 besitzt und auf A2 aufsteigen möchte, befindet sich bereits heute in einem besonderen Verfahren. Gleiches gilt für den Aufstieg von A2 auf A.

Diese Fälle sollten deshalb auch nach der Reform getrennt von einem vollständigen Neuerwerb betrachtet werden.


Du möchtest mehr zur Motorradausbildung, Anforderungen etc. wissen?
Hier findest du die einzelnen Aufgaben, typische Fehler und wichtige Hinweise für deine Prüfungsvorbereitung.


▶ Übersichtseite Motorrad


Was bleibt?

Trotz der geplanten Änderungen bleibt das zentrale Ziel der Fahrausbildung unverändert:

Fahrschüler sollen die Fähigkeiten erwerben, die sie für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr benötigen.

Die Reform soll vor allem die Wege dorthin flexibler gestalten – nicht das erforderliche Sicherheitsniveau absenken.


Heute oder künftig? Der Überblick

Bereich Heute Geplant
Theorieunterricht Präsenzunterricht mit festen Vorgaben stärker digital möglich
Theoriefragen mehr als 1.100 Fragen Reduzierung um etwa ein Drittel
Sonderfahrten Klasse B 12 feste Sonderfahrten keine feste Anzahl mehr
Landstraße / Autobahn / Dunkelheit vorgeschriebene Ausbildungsinhalte bleiben Bestandteil
Praktische Prüfung heutige Prüfungsdauer reine Fahrzeit künftig 25 Minuten
Privates Üben nicht im Rahmen dieses Modells zunächst als Modellversuch
Fahrsimulator möglich, bisher stärker begrenzt stärkere Nutzung vorgesehen
Grundfahraufgaben Motorrad Bestandteil der Prüfung bleiben nach aktuellem Stand relevant

Die geplanten Änderungen sind noch nicht geltendes Recht. Die Tabelle beschreibt daher bewusst den Unterschied zwischen dem derzeitigen Stand und den Reformplänen.

Wann kommt die Führerscheinreform?

Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch.

Das Bundeskabinett hat die Reform 2026 auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf wurde anschließend in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Auch der Bundesrat hat bereits Stellung genommen.

Die Bundesregierung strebt an, dass die neuen Regelungen Anfang 2027 in Kraft treten können. Voraussetzung dafür ist jedoch der Abschluss des Rechtsetzungsverfahrens.

Bis zum tatsächlichen Inkrafttreten gilt weiterhin das derzeitige Recht.


Was bedeutet das für Fahrschüler?

Wer heute seinen Führerschein macht, sollte seine Ausbildung nicht auf mögliche künftige Änderungen ausrichten.

Solange die Reform nicht in Kraft ist, gelten die bestehenden Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen.

Für Motorradfahrschüler bedeutet das insbesondere: Die Grundfahraufgaben bleiben ein wichtiger Bestandteil der Prüfungsvorbereitung.

Wer sich gezielt auf die Motorradprüfung vorbereitet, sollte deshalb weiterhin die einzelnen Grundfahraufgaben sicher beherrschen und unter realistischen Bedingungen trainieren.


Hinweis: Diese Seite beschreibt den Stand des Reformvorhabens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Bis zum endgültigen Inkrafttreten können sich einzelne Regelungen noch ändern.


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Der Tipp deiner Fahrschule:

Wenn du deinen Führerschein brauchst, fang am besten jetzt an. Auf politische Versprechen oder mögliche Änderungen zu warten, lohnt sich selten – sicher ist nur der Führerschein, den man bereits hat.